Es gibt beim Australian Shepherd Verpaarungen, welche in Deutschland laut Gesetz verboten sind und als Qualzucht gelten.

Eines davon ist die  Merle x Merle Verpaarung.

Darunter versteht man, dass zwei Blue Merle, Blue Merle x Red Merle, oder zwei Red Merle miteinander verpaart werden.

Da es sich bei einem merlefarbenen Hund grob gesagt um einen Gendefekt handelt, der dafür sorgt, dass Pigmente aufgehellt werden und so heller erscheinen (beim Blue Merle das Grau), hat es schlimme gesundheitliche Auswirkungen zwei Hunde mit diesem genetischen Defekt zu verpaaren. Währen ein Blue Merle oder Red Merle keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat und sich dieser Derfekt nur auf das äußere Erscheinungsbild bezieht. Aus dieser Verbindung zweier Merle können Welpen geboren werden, die weder sehen, noch hören können, oder gar organische Schäden haben und ihr Leben mit diesem Handicap meistern müssen. Da es Menschen gibt, welche das entweder aus Unwissenheit oder purer Absicht machen, da man es toll findet immer hellere Aussies auf den Markt zu bringen und diese auch gefragt sind zu produzieren müssen die Hunde darunter leiden.

 

Auch für die zukünftigen Besitzer ist es kein leichtes Unterfangen, mit diese besonderen Weggefährten den Alltag zu meistern.

Oft erfahren die Besitzer erst nach einer Weile, das ihr Hund vll taub ist, da es nicht immer so offensichtlich ist.

 

 

Um eine weitere Qualzucht handelt es sich, bei einer Verpaarung von zwei NBT (Natural BobTail). Hierbei handelt es sich um Australian Shepherds mit kurzer, oder halblanger Rute.

Früher hat man gemunkelt, dass bei einer Verpaarung von zwei NBTs Welpen mit offenem Rücken geboren werde.

Neueste Studien belgen das dies nicht der Fall ist. Bei dieser Art der Verpaarung sterben betroffene Welpen bereits im Mutterleib ab und die Wüfe fallen dann kleiner aus als normalerweise.

Allerdings zählt diese, sowie Verpaarungen mit Knick- oder Korkenzieherrute zur Qualzucht und ist verboten.